Achtung Blogger: Akismet Userbedingungen und deutsches Recht

Wer aufmerksam war unter den Bloggern wird es vielleicht mitbekommen haben. Dennoch ist es ein so heißes Thema, dass ich es hier einmal anschneiden möchte, weil es doch sehr viele Blogger betrifft. Für diejnigen, die Akismet nicht kennen, es handelt sich um ein Plugin für WordPress, dass hilft, den Spam in den Kommentaren zu filtern. Das Programm ist ziemlich leistungsfähig und entsprechend beliebt. Allerdings gibt es ein großes juristisches Problem, auf das der WordPressblog nun hingewiesen hat.

Worum geht es? Das Plugin schickt Daten von allen Comments an den US Betreiber von Akismet. Dabei sind auch personenbezogene Daten wie etwa die IP oder die angegebene Emailadresse. Wer nun das Programm laufen läßt ohne es entsprechend zu modifizieren, läuft Gefahr, deutsches Datenschutzrecht zu verletzen. Das klingt erstmal recht harmlos, kann aber sehr böse Folgen haben. Denn mit dieser Verletzung läßt sich ein Wettbewerbsverstoß konstruieren, aufgrunddessen nun eine Abmahnung erfolgen kann. Und wir alle wissen, dass eine Abmahnung, berechtigt oder unberechtigt, erhebliche Kosten nach sich ziehen kann.

Um dieses Problem zu vermeiden gibt es zwei Möglichkeiten: Akismet komplett abschalten oder ein neues Hinweisfeld einzufügen, mit dem sich der Kommentierende mit der Übermittlung der Daten an Akismet bereiterklärt. Wir haben uns für die zweite Alternative entschieden, auch wenn ich etwas Bauchschmerzen damit habe, ein Addon zu nutzen, dessen Betreiber offenkundig relativ wenig darauf gibt, was die Bedürfnisse der User in Übersee angeht. Andererseits ist es nunmal wirklich eine Erleichterung für uns.

Streamer/YouTuber/Redakteur at Myself
Jahrgang '79, seit Ende der '80er nerdiger Gamer. Absolvierte die Ausbildung zum Editor bei der Computec Media AG (PC Games) in Fürth. Kommunikationsdesigner durch die School of Life, Streamer und YouTuber aus Leidenschaft! Google+